Man
erkennt bei diesen Wertungen der Ausführungen von den Autoren
Paterculus,
Tacitus,
Strabons
und in gewisser
Weise auch
Florus,
dass sich die gesuchten Örtlichkeiten sehr wohl sinnvoll und logisch eingrenzen
lassen, so dass hinweisende Lokalisierungsversuche allein auf deren Angaben,
ohne die Unterschlagung oder Beugung einer Äußerung möglich ist.
Wertet man nun diese
Textinterpretationen für einen Lokalisierungsversuch, so kann man
allein durch ein Ausschlussverfahren die gesuchten Örtlichkeiten
eingrenzen. Demnach muss sich das Schlachtgeschehen nach einhelliger
Aussage fast aller Autoren in einem Gebiet ereignet haben, welches
in erster Linie von Wäldern und Sümpfen, und nicht von Bergen und
Schluchten geprägt war. Das widerspricht eindeutig den Theorien die
einen Schlachtort jenseits der Ems oder den Lippequellen, im heutigen
Teutoburger Wald oder am Wiehengebirge sehen. Gleichzeitig sollte nach
der Auslegung des Tacitus, Paterculus und selbst des
Cassius Dio das
Varusschlachtfeld und auch das Lippelager
Aliso in einer räumlichen Nähe
zum Rhein gelegen haben. Auch den
Drususaltar muss man nach der
Interpretation des Tacitus in der Nähe des Rheines suchen.
Demnach
kann es sich nach der Zusammenlegung aller relevanten Berichte bei dem
Gebiet der Varusschlacht nur um eine Gegend im heutigen
niederländisch-deutschen Grenzgebiet handeln. Hier ist die Nähe zum
Rhein gegeben die aus der Herauslesung der wichtigen Textstellen
gefordert wird und hier gab es seinerzeit die ausgedehnten Wald- und
Sumpfgebiete die den Römern zum Verhängnis wurden. Und auf dem Weg zum
Schlachtfeld konnte so der römische Feldherr Germanicus mit seinem Heer
den Ablauf des Varusdesasters chronologisch erfassen. Auch lassen sich mit
dieser Gegend auch die Beschreibungen des
Germanicusfeldzuges des Jahres
16 in schlüssigem Einklang bringen.